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   BVerwG, 17.02.1993 - 2 B 200.92   

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BVerwG, 17.02.1993 - 2 B 200.92 (https://dejure.org/1993,19287)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1993 - 2 B 200.92 (https://dejure.org/1993,19287)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1993 - 2 B 200.92 (https://dejure.org/1993,19287)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Benachteiligung eines Beamten durch eine zu hohe Festsetzung der Pflichtstundenzahl - Anspruch eines Beamten auf Mehrarbeitsvergütung - Eine der Pflichtstundenregelung entsprechend erbrachte Arbeitsleistung eines Lehrers als Mehrarbeit - Darlegung der grundsätzlichen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1993 - 2 B 200.92
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1993 - 2 B 200.92
    Im übrigen verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung deshalb absieht, weil es auf die unter Beweis gestellten Tatsachen nach seiner prozessualen oder materiellen Rechtsauffassung, die es seiner Entscheidung zugrunde legt, nicht ankommt (vgl. u.a. Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189 [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N.> und vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 15.89 - ).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 17.02.1993 - 2 B 200.92
    Dem Beschwerdevorbringen ist nicht zu entnehmen, inwiefern das angefochtene Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Aufklärung beruht oder beruhen kann (vgl. z.B. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 17.02.1993 - 2 B 200.92
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 15.89

    Feststellung der Dienstfähigkeit eines schwerbehinderten Beamten - Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1993 - 2 B 200.92
    Im übrigen verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung deshalb absieht, weil es auf die unter Beweis gestellten Tatsachen nach seiner prozessualen oder materiellen Rechtsauffassung, die es seiner Entscheidung zugrunde legt, nicht ankommt (vgl. u.a. Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189 [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N.> und vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 15.89 - ).
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